FAZ - Artikel zum Bannwaldantrag

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FAZ 2.1.2013 Baron Bannwald.pdf
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Kommentare: 2
  • #1

    Ludwig (Mittwoch, 06 März 2013 18:51)

    Die Aussage von Frau Lindscheid in der Hessenschau,:
    http://www.hr-online.de/website/suche/home/mediaplayer.jsp?mkey=45781627&type=v&xtmc=westwald&xtcr=2
    daß es einen Vertrag mit einem Investor gibt, der die Stadt zum Bau der Erschließungsstraße verpflichtet, irritiert mich.
    Meines Wissens ist es nicht zulässig, für eine durch einen Bebauungsplan zu genehmigende Straße vorab einen Vertrag mit einem privaten Investor abzuschließen.
    Kann man diesen Vertrag einsehen? Habe im Internetauftritt der Stadt DA nichts gefunden.
    Mit freundlichem Gruß
    Ludwig

  • #2

    Franz Hierer (Samstag, 16 März 2013 06:37)

    Tut mir leide, dass ich Ihren Kommentar erst so spät entdeckt habe. Sie liegen mit Ihrer Vermutung absolut richtig. Das Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB)verbietet es, in einem städtebaulichen Vertrag verbindliche Zusagen hinsichtliche Baumaßnahmen zu machen. Sollte ein Investor auf so einer Zusage bestehen, so wird der gesamte Vertrag sofort nichtig. Im übrigen: der überwiegende Teil des für den Straßenbau Eifelbrücke / Hilpertstraße gehört bis zum heutigen Tag dem Land Hessen. Schon aus diesem Grund ist es unmöglich, dass die Stadt Darmstadt 2002 eine derartige verbindliche Zusage gegeben hat. Wenn Sie Ihre e-mail-Adresse übermitteln, dann schicke ich Ihnen gerne der gesamten Vertragstext Stadt Darmstad und SIREO (vertritt die Telekom) zu.