Fragen an Behörden und Stadtgremien


Bürgeranfrage an den Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften im Rahmen der Sitzung vom 15.07.2014

Anfrage mit Antwort zu:

vorhabenbezogenen Bebauungsplan W57 Traumhaus / Bauvorhaben von Bouwfonds an der Koblenzer Straße

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Anfrage an den Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften.
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Lage - nicht planscharf - BauvorhabenTraumhaus:

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Quelle Luftbild: Google Earth - Quelle Grafik: W57 Bebauungsplan Entwurf

Anlage zur Ersatzaufforstung für die Rodung des Waldstückes von 3762m2 für das BauvorhabenTraumhaus:

Lageplan der Ersatzaufforstung:

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Antwort zu Frage 1c:
Die Ersatzaufforstung erfolgt durch das Grünflächenamt der Stadt Darmstadt auf dem städtischen
Grundstück Gemarkung Weiterstadt, Flur 8, Nr.8 im Zuge des 3. Bauabschnittes der Aufforstung
am Gehaborner Hof.

 

Quelle Luftbild: Google Earth

Quelle Grafik: Hessische Verwaltung für Bodenmanagment und Geoinformation

Stadtverordnetenbeschluss 29.09.2016

2016/0310: W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Verfahrenswechsel, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschluss)

Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (u.a. Naturschutzbeirat Darmstadt, Untere Naturschutzbehörde, etc.)

Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan W 57

Anlage   : Entwurf zum Bebauungsplan W 57 

Stadtverordnetenbeschluss 11.02..2016

2015/0575: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Offenlagebeschluss)

Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Beteiligung zum W 57

Anlage 3: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57

Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57

Anlage   : Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57  

*** Aktualisierung 12.11.2016 ***

Zum Stand der Planungen der Westumfahrung am Siedlungsrand wurde eine Anfrage an den Auschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften gestellt.

->Fragen & Antworten

 

Auszug:

"... Bei der Bearbeitung und vertiefenden verkehrlichen Betrachtung hat sich herausgestellt, dass die aktuellen Verkehrsuntersuchungen und -zahlen das fehlende verkehrliche Erfordernis, d.h., die NichtNotwendigkeit der Westumfahrung nicht nachweisen können. Nachweis und fundierte Begründung des fehlenden verkehrlichen Erfordernisses der Westumgehung
bilden jedoch die Basis fur die Herausnahme der Freihaltetrassen aus dem Flächennutzungsplan.
Eine Fortführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens fur den Teilbereich 5.2 (*) ist somit derzeit nicht möglich. ...ff"

 

(*) Teilbereich 5.2 betrifft u.a. die Abplanung der Westumfahrung am westlichen Siedlungsrand ab Dornheimer Weg in nördliche Richtung

*** Aktualisierung 08.03.2016 ***

Unabhängig von künftigen Bautätigkeiten, wird wohl bis Ende September keine Rodung des betroffenen Waldstückes zu erwarten sein. Das Grünflächenamt antwortete auf eine Anfrage wie folgt:

 

der Genehmigungsbescheid vom 20.3.2014 zur Rodung der 3.762 qm großen Waldfläche enthält als Nebenbestimmung, dass die Holzeinschlagarbeiten von einem Fachunternehmen in Abstimmung mit dem Hessischen Forstamt Darmstadt außerhalb der Brut- und Setzzeiten , d.h. in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar d.J. durchzuführen sind.
 
Demzufolge wird eine Rodung nicht vor dem 1. Oktober 2016 erfolgen.
 

*** Aktualisierung 02.03.2016 ***

Öffentliche Auslegung der Entwürfe von Bauleitplänen

vom 24.02.2016 bis einschließlich 24.03.2016

zu den Planungsunterlagen...

 

Noch bis zum 24.03.2016 wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu den Entwürfen von Bauleitplänen erneut oder erstmalig Stellung zu nehmen und Einwände/Anregungen an das Stadtplanungsamt zu formulieren.

Unter der dazugehörigen Offenlage wird hierfür ein vorgefertigtes Musteranschreiben (Kasten: Ihre Anregungen)vorgehalten, dass Sie nutzen können.

 

Senden Sie bitte weiterhin/erneut  oder erstmalig, Sorgen & Kritik, sowie Anregungen & Vorstellungen innerhalb der Frist (24.02.2016 - 24.03.2016) an das Stadtplanungsamt.

 

 

Der letzte Schritt für den Bebauungsplan, der formelle Satzungs-Beschluss mit Abwägung aller eingegangenen Bedenken und Anregungen steht noch aus. Bis dahin ist rechtlich alles offen, auch wenn wichtige städtische und sonstige Akteure ihre Vorstellungen mit Macht vertreten.

 

Bebauungsplan W57: 112 Stellungnahmen

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Ergebnis der vorläufigen Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Verfahrensschritt "Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit"
Eingegangen sind Stellungnahmen von 112 Bürgerinnen und Buergern Im Zeitraum vom 14.10.2014 bis 22.10.2014 per E-Mail und Postkartenaktion!
Lesen sie zu den bereits vorgebrachten Stellungnahmen, sowie zu den Anworten und Begründungen dazu. Nehmen Sie erneut eine eigene Bewertung im Rahmen der Offenlage vor.
w57_gepruefte_stellungnahmen_buerger.pdf
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Umweltbericht zum Bauvorhaben

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Teil B: Umweltbericht Stadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 "Südliche Michaelisstraße / Am Westwald"
Lesen Sie über die Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens. Dieses Dokument ist auch Bestandteil der Offenlage.

Umweltbericht mit Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Belange
W_57_Begruendung_u_Umweltbericht_Offenla
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Kommentar Bürgerinitiative:

 

 

Der Wald hinter der Siedlung, unser Erholungs-wald, sowie seine Artenvielfalt müssen dringend besser geschützt werden. Um den Westwald in seiner derzeitig vorhandenen Flächensubstanz erhalten und schützen zu können fordern wir:

  • der Westwald muss in weiten Bereichen aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden.

  • keine weiteren baulichen Eingriffe und Zerschneidungen seines Bestandes.
  • Vegetationserhalt, muss das Gebot der Stunde sein!

  • die gesamte derzeitig noch vorhandene Flächensubstanz ist potentieller Bannwald und muss endlich durch die Regierungspräsidentin dazu erklärt(*)werden.

Für den eigenen Wald kann die Wissenschaftstadt Darmstadt ihr Wirtschaftsziel selbst bestimmen! Sie steht hier in besonderer Verantwortung.

Das selbst gewählte Leitziel "Wälder schützen und erhalten" darf kein Lippenbekenntnis sein! 

 

(*)Bannwaldausweisung:

Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!

 

Der Flyer nimmt auch Bezug auf den

Bebauungs-plan W57 und ist vollständig auf der Startseite eingestellt.

 

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