Fragen an Behörden und Stadtgremien


Bürgeranfrage an den Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften im Rahmen der Sitzung vom 28.01.2015

Anfrage mit Antwort zu:

Hochwasserschutz und -rückhalt am Darmbach vor der Autobahn A5 / Umweltgefährdung durch das Vorhandensein von Schadstoffen

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Anfrage an den Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften.
20150128_anfrage_ausschuss_bsvl.pdf
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Quelle zur Anfrage :

Vorlage 014/0132 

Betreff: Hochwasserschutz und -rückhalt am Darmbach vor der Autobahn A5

Gesamtkosten 600.000,00 Euro 

Lageplan

Quellmaterial Montage:

Grafik s/w (siehe Anlagen zur o.g. Vorlage 014/0132) 

 

Luftbild (googlemaps.de)

 

 

- ein klick auf das Bild vergrößert die Grafik -

Potentieller Bannwald

Auch dieser Waldabschnitt ist wieder Teil eines neuerlichen (1)"Bannwaldantrags" der Stadt Darmstadt aus dem Jahre 2013, doch lässt die (2)Bannwaldausweisung weiterhin auf sich warten.

 

(1) Der Stadtverordnetenbeschluß vom 28.05.2013 mit

Karte über einen neuerlichen Bannwaldantrag mit neuem Grenzverlauf :

2013/0107 

Betreff: Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz 

(2) Bannwaldausweisung

Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag - z.B, durch eine Stadtkoalition oder Partei - ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!