Mord im Westwald


Weiterstadt - Gehaborner Hof - Grabstein eines Ermordeten

Quelle: Baatz und Herrmann, Die Römer in Hessen, Konrad Theiss Verlag Stuttgart 1982, Seite 484

 Im Jahre 1868 kam im Wald beim Eisenbahnbau »einige hundert Schritt südlich vom Hof Gehahorn« ein röm Grabstein des 2. Jh. n. Chr. zutage. Leider war sein oberer Teil abgebrochen. Die Inschrift war in Gedichtform gefaßt und lautet ergänzt:

»[Dis Manibus ... Clodius Perigenes ... ] ... hic interfecere latrones, quem genuit Teano Sidicino ex Campania. Altera contexit tellus, dedit altera nasci. Perigenes habet titulum, Secundus officium. P. Clodius Secundus fratri pientissimo.«
»[Den Totengeistern ... Clodius Perigenes ...]. Hier erschlugen Räuber einen Sohn der Stadt Teanum Sidicinum in Campanien. Das eine Land deckt ihn mit Erde, das andere gab ihm das Leben. Perigenes hat nun seine Grabschrift, Secundus hat seine brüderliche Pflicht erfüllt. Seinem geliebten Bruder ließ Publius Clodius Secundus (den Grabstein) setzen.«

 

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Weiterstadt, Gehaborner Hof bei Darmstadt.
Grabstein eines Ermordeten

 

Offensichtlich führte südlich des Gehaborner Hofes in römischer Zeit eine Straße vorbei, die vielleicht von Groß-Gerau über den Darmstädter Raum nach Dieburg lief. Sie ist im übrigen nicht sicher bekannt. Der Erschlagene stammte aus Italien; das Städtchen Teano existiert noch heute, es liegt nördlich von Neapel. Er und sein Bruder hielten sich wohl geschäftlich in der Provinz auf. Obgleich sie gewiß nicht zu den reichen Leuten zu zählen waren, spricht der Grabstein mit seiner metrischen Inschrift doch wenigstens nach den Maßstäben der Provinz für einen gewissen Grad von Wohlstand und Bildung. Das Geschehen deutet auf Sicherheitsprobleme hin, die es offensichtlich auch in der Provinz Obergermanien gab, ohne daß man aus dieser einen Grabinschrift irgendwelche weitgreifenden Schlüsse ziehen dürfte.

 

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Die Riedbahn südl. des Gehaborner Hofes heute


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Ao: Hessisches Landesmuseum, Darmstadt
Lit: CIL XIII 6429.